Gesetze / Fürsorge- und Aufsichtsordnung
LehrErzVDBest 1§ 1 Geltungsbereich
Diese Durchführungsbestimmung gilt für den im § 1 der Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher genannten Personenkreis.
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LehrErzVDBest 1Diese Durchführungsbestimmung gilt für den im § 1 der Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher genannten Personenkreis.